Beschreibung
Dieses Buch vermittelt Ihnen einfach und verständlich alles Wichtige für Ihre Steuererklärung: von der Aufbereitung der Steuerbelege bis zum Schluss-Check. Zudem führt die leicht zu bedienende Software "QuickSteuer Compact" rechtssicher durch alle amtlichen Formulare. So machen Sie alles richtig und können zudem noch Steuern sparen.Inhalte: - Schritt für Schritt durch die Einkommensteuererklärung 2013. Mit Lexikon von A bis Z: Antworten auf alle Detailfragen. Mit Schnelleinstieg und den besten Steuertipps. Mit Hinweisen für die Prüfung Ihres Steuerbescheids. Wie Sie sich gegen fehlerhafte Bescheide wehren können. Auf CDROM: Die Software "QuickSteuer Compact" ist leicht zu bedienen und führt Sie rechtssicher durch alle amtlichen EinkommensteuerFormulare 2013. Mit LohnsteuerermäßigungsAntrag 2014.
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Autorenportrait
Willi Dittmann, Dipl.-Finanzwirt (FH), ist Dozent am Bildungszentrum der OFD Karlsruhe.
Leseprobe
AbfindungAbfindungen aus Anlass der Beendigung eines Dienstverhältnisses oder weil die Wochenarbeitszeit vertraglich unbefristet reduziert wird, sind grundsätzlich voll steuerpflichtig. In der Regel stellen sie Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen dar. Für diese kommt eine Steuerermäßigung nach der sogenannten Fünftelregelung in Betracht, wenn eine Zusammenballung von Einkünften vorliegt. §§ 24 Nr. 1, 34 EStG.1 Arbeitnehmerabfindungen Arbeitnehmerabfindungen sind Leistungen, die der Arbeitnehmer als Ausgleich für die mit der Auflösung des Dienstverhältnisses verbundenen Nachteile erhält, insbesondere für den Verlust seines Arbeitsplatzes. Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Zufluss der Abfindung und Beendigung des Dienstverhältnisses ist nicht erforderlich. Ein erhebliches zeitliches Auseinanderfallen der beiden Ereignisse kann jedoch den sachlichen Zusammenhang infrage stellen. Leseprobe
Schlagzeile
Mit diesem Ratgeber geht Ihnen die Steuererklärung leicht von der Hand. Dank dem klar verständlich vermittelten Wissen und der intuitiv bedienbaren Steuer-Software verschenken Sie keinen Cent an das Finanzamt.