Beschreibung
Die katholische Kirche lebt mehr denn je in einer Welt, in der sie anderen Religionen und Weltanschauungen begegnet. Demgemäß kennt ihr internes Recht viele Berührungspunkte mit Nichtchristen wie z. B. bei den Aufgaben von Bischof und Pfarrer, im Vereinsrecht, bei der Verkündigung des Evangeliums, im Tauf- und Eherecht sowie hinsichtlich der Parteifähigkeit in Gerichtsprozessen. Der Autor analysiert alle relevanten Gebiete, reflektiert sie systematisch und liefert nützliche Hinweise für die kanonistische Praxis. Das Ergebnis ist: Das Kirchenrecht achtet ungetaufte Personen als Rechtssubjekte.
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Autorenportrait
Burkhard Josef Berkmann (ao. Prof. Dr. Dr.) lehrt Kirchenrecht seit 2009 an der Phil.-Theol. Hochschule St. Pölten und seit 2016 an der Universität Luzern.