Beschreibung
Mit der Vierteilung der Kriterien für die Gesetzesauslegung in Wortlaut, System, Absicht des Gesetzgebers und objektiven Gesetzeszweck wird auf eine Stufe gestellt, was unterschiedlichen Ebenen angehört: Wortlaut und Gesetzgebungszusammenhang sind nur Hilfsmittel für die Erkenntnis von Intention oder Gesetzeszweck. Entstanden aus einer Weiterentwicklung der Lehre von Savigny und älterer Vorstellungen, sind bei der Anwendung des Auslegungsschemas Konflikte vorprogrammiert - durch die Vertragsauslegung ist deren Ausgang aber schon längst entschieden.
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