Beschreibung
Jüdische Gemeinden in Europa pflegten bereits seit dem Mittelalter den Brauch, Regelwerke zu schaffen, die die Grundrichtlinien für das gewollte Verhalten innerhalb der meist autonomen Gemeinschaften zusammenfassten, aber auch nicht selten Bezug auf die Kontakte zur nichtjüdischen Umwelt schafften. Diese Statuten wurden in Hebräisch mit dem Begriff 'Takkanot' bezeichnet, der in seiner Grundbedeutung so viel wie 'Vervollkommnung' bedeutet. In den autonomen jüdischen Gemeinden wurden diese Gesetzeskompilationen seit dem Mittelalter nicht mehr ausschließlich von religionsgesetzlichen Autoritäten, sondern zunehmend auch von Vorstehern und Ältesten erstellt, natürlich immer unter Wahrung des hochkomplexen Bereiches der zahlreichen Gebote. Sie bestimmten weitaus mehr Bereiche des Lebens in der Gemeinschaft als nur den religiösen Bereich. Seit dem Aufblühen der jüdischen Gemeindeautonomie ab dem 10. und 11. Jahrhundert wurde der Bedarf solcher Regelungen immer größer, da der eigenen Gerichtsbarkeit natürlich auch entsprechende normative Grundlagen gegeben werden musste. Beinahe flächendeckend treten die Gemeindestatuten dann als Phänomen in der Frühen Neuzeit auf, dabei zunehmend ausdifferenziert, stark an säkularen Themen orientiert und mit deutlichen lokalen Besonderheiten versehen. Dem Phänomen der Takkanot in seiner gesamten Breite wurde in der Forschung bislang nur wenig Beachtung geschenkt. Insgesamt haben sich Historiker mit jüdischen Gemeindestatuten erst in den letzten 120 Jahren befasst, wobei jedoch nie eine dichte Folge von Arbeiten oder gar Kontroversen dazu entstanden. Der vorliegende Band erlaubt erstmals eine breite Gesamtsicht über 15 bedeutende aschkenasische Statutentexte aus der Zeit vom 17. bis zum frühen 19. Jahrhundert im Originaltext und in ausgewählten Teilen auch in deutscher Übersetzung.
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Leseprobe
This volume offers a broad view on the statutes of Ashkenazic communities in their seventeenth and eighteenth century heyday. For the first time it enables researchers to have an overview on more than 150 years of Jewish legal history in its most prominent Yiddish and Hebrew sources.