Beschreibung
Das SGB unterscheidet zwischen verschiedenen Rehabilitationsträgern, die in unterschiedlichen Gesetzen verortet sind. Träger von Leistungen können beispielsweise sein die gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die Träger der Sozialhilfe. In dem Werk wird zum einen aufgezeigt, welche Reha-Träger es nach den Regelungen des SGB gibt und in welcher Situation sie für einen Reha Antrag zuständig sind. Es geht dabei insbesondere um die Abgrenzung von Zuständigkeiten, wenn RehaTräger für die gleichen Leistungsgruppen zuständig sind. Darüber hinaus wird aufgezeigt, welche Anspruchsvoraussetzungen nach den Leistungsgesetzen der jeweiligen Reha-Träger zu prüfen sind und welche konkreten Leistungsangebote die Reha-Träger haben. Eingegangen wird auch untergesetzliche Regelwerke (z.B. Hilfsmittelkatalog der GKV). Berücksichtigt werden zudem die ab 1.1.2020 geltenden neuen Eingliederungshilfeleistungen des SGB IX. Überblicksartige Darstellung für alle Reha-Träger, die insbesondere im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung und in Situationen hilft, wenn ein Leistungsträger nach den Leistungsgesetzen eines anderen Trägers eine Entscheidung fällen muss. Mit Anwendungsfällen und Arbeitshilfen zu Prüfungsreihenfolgen einzelner Leistungsgesetze.