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Dialog Medien Agentur GmbH
Jennifer Haack
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Cheruskerring 21
DE 48147 Münste
Leseprobe
Seit über drei Jahren ist Deutschland 50. Vertragspartner der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die UN-Behindertenrechtskonvention stellt einen Meilenstein in der Behindertenpolitik dar. Sie führt den Menschenrechtsansatz ein und das Recht auf Selbstbestimmung, formuliert Partizipation und umfassenden Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen und fordert eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft. Damit fordert sie auch die Behindertenhilfe heraus. Der vorliegende Leitfaden dokumentiert den Weg einer verantwortlichen Behindertenhilfe, die ihre Arbeit zwischen den Polen Selbstbestimmung und Fürsorge klug und um der Menschen willen in vielen ihrer Arbeitsbereiche auslotet.