Beschreibung
Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Das Arbeitsrecht umfasst zahlreiche besondere Schutzvorschriften. Einige dieser Bestimmungen sind in aktueller Fassung vom Arbeitgeber bzw. Träger in der Kindertagesstätte auszuhängen oder auszulegen. So erfüllt er die Fürsorgepflicht und vermeidet Geldbußen. Verantwortlich für den Aushang der aktuellen Vorschriften ist die Leiterin/der Leiter der Einrichtung. Alle Beschäftigten müssen sich jederzeit über ihre Rechte am Arbeitsplatz informieren können. Allgemeine Vorschriften Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG, inkl. Verweis auf § 61b ArbGG) Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Auszug) Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz (BEEG) Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Infektionsschutzgesetz (IfSG, Auszug) Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Kooperation, Information im Kinderschutz (KKG) Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Mindestlohngesetz (MiLoG) Mutterschutzgesetz (MuSchG) Nachweisgesetz (NachwG) Teilzeit und Befristungsgesetz (TzBfG) Unfallverhütungsvorschriften (DGUV 1) Wichtige Vorschriften in der KiTa Infektionsschutzgesetz (IfSG, Auszug) Kooperation, Information im Kinderschutz (KKG) Alle Fakten zur Aushangpflicht Wo ist der richtige Aufbewahrungsort? Welche Vorschriften müssen zur Verfügung gestellt werden? Welche Konsequenzen drohen, wenn die Vorschriften der Belegschaft nicht zugänglich gemacht werden? >> Antworten zu diesen und weiteren Fragen beantwortet unser Beitrag Häufig gestellte Fragen zu den Aushangpflichtigen.
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