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Steuer 2014 - Für Unternehmer, Selbstständige und Existenzgründer

Ihre Steuererklärungen 2013, Haufe Steuerratgeber 3602

Erschienen am 18.11.2013, 1. Auflage 2014
Auch erhältlich als:
16,95 €
(inkl. MwSt.)

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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783648039328
Sprache: Deutsch
Umfang: 672 S.
Format (T/L/B): 3 x 21 x 15 cm
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Für alle Unternehmer, Selbstständigen und Existenzgründer: Hier erfahren Sie alles, was Sie für Ihre betrieblichen und privaten Steuererklärungen 2013 wissen müssen. Sie werden sicher durch die amtlichen Vordrucke geführt. Inhalte: Zeile für Zeile durch die Steuererklärung. Mit der Anlage Vorsorgeaufwand. Mit den betrieblichen Steuererklärungen: UmsatzsteuerJahreserklärung 2013, Gewerbesteuererklärung 2013 und UmsatzsteuerVoranmeldung 2014. Topaktuelles Steuerlexikon von AZ: einfach nachschlagen alle Stichwörter kurz und verständlich erklärt. Mit großem SchlussCheck: So können Sie sicher sein, dass Sie alle Steuervorteile nutzen.

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Hersteller:
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
info@haufe.de
Munzinger Str. 9
DE 79111 Freiburg

Autorenportrait

Willi Dittmann, Dipl.-Finanzwirt (FH), ist Dozent am Bildungszentrum der OFD Karlsruhe.

Leseprobe

1.3 Anlage Vorsorgeaufwand (Vorsorgeaufwendungen)WICHTIG Die Anlage Vorsorgeaufwand benötigen Sie, wenn Sie Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge), z. B. Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder zu privaten Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen (insbesondere Rürup-Versicherungen), als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen wollen. Für Beiträge zu Riester-Verträgen benötigen Sie die Anlage AV. Ehegatten geben eine gemeinsame Anlage ab.Formularaufbau Seite 1 (Alters)Vorsorgeaufwendungen (Zeilen 410) Hier sind alle Versicherungsbeiträge zu erfassen, aus denen sich ein späterer Rentenanspruch ergibt, z. B. der gesetzliche Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung oder Einzahlungen in private (Rürup-)Rentenversicherungen oder berufständische Versorgungseinrichtungen. Seiten 1 und 2 Kranken und Pflegeversicherungen (Zeilen 1245) Die Beiträge sind, je nachdem, ob Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung gesetzlich oder freiwillig (z. B. Arbeitnehmer, Selbstständige oder Rentner bzw. im Ausland) oder in einer privaten Krankenversicherung (z. B. Beamte, Richter, Selbstständige) versichert sind, in unterschiedlichen Zeilen einzutragen. In der gesetzlichen Versicherung Versicherte können die Beiträge im Regelfall Ihrer Lohnsteuerbescheinigung bzw. Ihrem Rentenbescheid entnehmen, privat Versicherte der Mitteilung der Krankenversicherung. Hier können Sie auch die Krankenversicherungsbeiträge für einen eingetragenen Lebenspartner oder für nicht bei Ihnen berücksichtigungsfähige Kinder eintragen, wenn Sie der Versicherungsnehmer sind. Leseprobe

Schlagzeile

Dieser Ratgeber führt Sie als Unternehmer, Selbstständiger oder Existenzgründer leicht verständlich durch Ihre Steuererklärungen und zeigt Ihnen, wie Sie keinen Cent zuviel an den Fiskus zahlen.