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Einkommensteuererklärung 2013/2014

Haufe Steuerratgeber 3125

Erschienen am 07.11.2013, 1. Auflage 2013
16,95 €
(inkl. MwSt.)

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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783648039199
Sprache: Deutsch
Umfang: 736 S.
Format (T/L/B): 3.5 x 21.2 x 15 cm
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Dieser Ratgeber führt Sie sicher durch die amtlichen Formulare und zeigt Ihnen, was zu tun ist. Er lässt keine Einzelheit aus und erläutert mit anschaulichen Beispielen, worauf es ankommt. So schöpfen Sie Ihr Steuerspar-Potenzial optimal aus!Inhalte - Zeile für Zeile durch die Steuererklärung 2013. Vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer. Das Wichtigste zu allen amtlichen Vordrucken. Aktuelle Steuerspartipps mit Beispielen und Erläuterungen. Mustervorlagen und EinkommensteuerTabellen.

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Hersteller:
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
info@haufe.de
Munzinger Str. 9
DE 79111 Freiburg

Autorenportrait

Willi Dittmann, Dipl.-Finanzwirt (FH), ist Dozent am Bildungszentrum der OFD Karlsruhe.

Leseprobe

Praktische Tipp  - Behalten Sie für sich von jedem ausgefüllten Formular, jeder eingereichten Kostenaufstellung und jedem Schreiben an Ihr Finanzamt ein Doppel zurück. Legen Sie die Unterlagen jahrgangsweise, am besten durch Trennblätter geordnet, in einem Ordner „Finanzamt" oder „Steuern" ab. Sie erleichtern sich so die Überprüfung Ihres Steuerbescheids und das Ausfüllen der Steuererklärung für die Folgejahre. Vermeiden Sie zu Ihrer Sicherheit, sofern es nicht zwingend erforderlich ist (wie z.B. bei Steuerbescheinigungen von Banken), Originalverträge oder Schriftstücke an das Finanzamt zuschicken. Außer der Möglichkeit des Verlusts werden die Unterlagen teilweise auch in den Akten abgeheftet. Meist erinnert man sich als Steuerzahler, wenn überhaupt, erst Jahre später daran, weil man seine Originalurkunde für andere Zwecke wiederbraucht. Eine gute Fotokopie genügt in den meisten Fällen als Nachweis. Die Belegvorlage ist nur in ganz wenigen Fällen gesetzlich oder durch Verwaltungsanweisung vorgeschrieben. Zwischenzeitlich werden die meisten Steuererklärungen nicht mehr vollinhaltlich geprüft. Viel mehr findet anhand bestimmter sich immer wieder ändernder Vorgaben eine maschinelle Vorprüfung statt. Der Bearbeiter bekommt die zu prüfenden Bereiche vorgegeben und entscheidet entsprechend den Vorgaben, ob und welche Belege er verlangt. Vielfach wird auf die Belegvorlage verzichtet, wenn die geltend gemachten Kosten ordentlich zusammengestellt, in sich schlüssig und der Höhe nach glaubhaft sind. Schicken Sie deshalb nur die im Allgemeinen notwendigen Belege (vgl. Erläuterungen zu den Vordrucken) an das Finanzamt. Falls im Einzelfall noch weitere Belege benötigt werden, werden diese angefordert. Für diesen Fall sollten Sie aber über die Nachweise verfügen. Bewahren Sie die Belege auf jeden Fall bis zur Erstellung der Steuererklärung für das Folgejahr auf. Für betriebliche Unterlagen und bei nicht betrieblichen Einkünften von über 500.000 € gelten besondere Vorschriften.

Inhalt

Inhaltsverzeichnis

Schlagzeile

Das Standardwerk zur Steuererklärung! Mit den wertvollen Profi-Tipps der Steuerexperten verschenken Sie keinen Cent zuviel an das Finanzamt. Der Ratgeber erklärt Ihnen für jede Zeile Ihrer Steuererklärung genau, was zu tun ist.