Beschreibung
Die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch ist zentrale Säule des unter dem Schlagwort Energiewende firmierenden Prozesses zur Umstrukturierung der Energiemärkte. Das zentrale Instrument zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), in dessen Zentrum die finanzielle Förderung der Erzeugung von Ökostrom steht, deren Höhe seit Inkrafttreten des EEG 2017 gemäß dem gesetzlichen Regelfall durch Ausschreibungen ermittelt wird. Die rechtliche Tragfähigkeit mitgliedstaatlicher Maßnahmen zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wird unionsrechtlich geprägt. Der Autor untersucht die EU-rechtlichen Vorgaben für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und deren Bedeutung für das EEG 2017. Dabei wird das Unionsrecht als Determinante für Einführung und Gestaltung von Ausschreibungen als Instrument zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien herausgearbeitet.
Produktsicherheitsverordnung
Hersteller:
Duncker & Humblot GmbH
Anne Fiedler
info@duncker-humblot.de
Carl-Heinrich-Becker-Weg 9
DE 12165 Berlin
Autorenportrait
Thomas Zorn studierte Rechtswissenschaften mit Begleitstudium im Europäischen Recht an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg. Im Anschluss absolvierte er das Rechtsreferandariat mit Stationen in Würzburg und Frankfurt am Main, welches er 2013 mit dem Zweiten Staatsexamen abschloss. Ebenfalls 2013 schloss er das Aufbaustudium 'Europäisches Recht mit Schwerpunkt im Europäischen Wirtschaftsrecht (LL.M. Eur.)' ab. Von 2015 bis 2017 war er als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht von Prof. Dr. Markus Ludwigs an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und unterstützte in dieser Zeit das von der Fritz Thyssen Stiftung geförderte Forschungsprojekt 'Das Recht der Energiewende'. Thomas Zorn ist seit 2014 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und ist Mitgesellschafter einer Rechtsanwaltskanzlei in Würzburg.
Leseprobe
Leseprobe