Beschreibung
Die Publikation untersucht ein hierzulande wiederholt diskutiertes, aber noch nicht umgesetztes sicherheitspolitisches Instrument, das als 'Internetpranger für Sexualstraftäter' bekannt geworden ist. Ziel der Arbeit ist festzustellen, ob und wie der Staat vor Straftätern warnen darf, von denen bei Entlassung keine konkrete Gefahr ausgeht. Es wird gezeigt, dass im Geltungsbereich des Grundgesetzes ein Internetpranger nach US-amerikanischem Vorbild das Recht der Straftäter auf Resozialisierung regelmäßig verletzt. Zulässig scheint allenfalls eine unter richterlichem Vorbehalt stehende, zeitlich und persönlich begrenzte Weitergabe von Straftäterdaten auf Anfrage eines Betroffenen - wobei zwingend eine Prognose anzustrengen wäre, ob der Entlassene tatsächlich gefährlich ist und ob eine hiernach bestehende Gefahr nicht auf anderem Weg als durch eine Warnung bewältigt werden kann.
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Autorenportrait
Geboren 1984, studierte Moini nach seinem Zivildienst Rechtswissenschaften sowie Politik- und Wirtschaftswissenschaften an der LMU München und der 'Sciences Po' Paris. Sein Studium schloss er mit dem Ersten Juristischen Examen sowie der Magisterprüfung Anfang 2011 ab. Im Anschluss hieran arbeitete er an seiner Dissertation (Promotion im Februar 2013). Im Winter 2011 begann Moini sein Referendariat am Kammergericht. Dieses führte ihn im Rahmen der Verwaltungsstation in das Bundesministerium des Innern. Während seines Studiums war Moini u.a. Stipendiat des Kurt Fordan Fördervereins e.V. sowie der Studienstiftung des deutschen Volkes und absolvierte zahlreiche Praktika im In- und Ausland.
Leseprobe
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