Beschreibung
Das Emotionale Gesetzbuch stellt einen Dekalog der Emotionen auf. Manche Gefühle sind richtig und groß (etwa die Liebe), andere wiederum gelten als falsch, niedrig oder klein (etwa Ärger und Peinlichkeit). Auf manche Gefühle meint man ein Recht zu haben (Eifersucht), andere wie Rache darf man nicht (mehr) ausleben. Das EGB präsentiert sich als kontroverser und vielschichtiger Korpus von Kodifikation und Kommentaren. Die zehn Emotionen des Dekalogs werden zunächst in je einen normativen Satz gefasst, um sodann aus verschiedensten Fachgebieten, u. a. der Medizin, den Neurowissenschaften, den Rechtswissenschaften, der Psychologie, den Literaturwissenschaften, der Philosophie und den Geschichtwissenschaften, kommentiert zu werden - sei es affirmativ, kritisch oder informativ. Die Form eines Kommentars zu einem normativen Text bietet sich an, weil gerade dort der Streit der Meinungen und verschiedenen Sichtweisen angefacht wird. Hierin will das EGB mit seiner Relationierung von Norm und Gefühl stilbildend wirken. Sein Blick richtet sich nicht, wie so häufig bei interdisziplinären Anstrengungen, in die Einzeldisziplinen hinein, sondern wird aus diesen heraus auf einen gemeinsamen Gegenstand geworfen.
Autorenportrait
Rainer Maria Kiesow ist Privatdozent am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Frankfurt a. M. und Referent am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte.