Die neue Europäische Union nach dem Vertrag von Lissabon
Ein Überblick über die Reformen unter Berücksichtigung ihrer Implikationen für das deutsche Recht
Calliess, Christian/Dingemann, Kathrin/Méndez Escobar, Sophie u a
Erschienen am
15.08.2010, 1. Auflage 2010
Beschreibung
Am 1. Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten. Er formuliert im Anschluss an den gescheiterten Verfassungsvertrag einen Kompromiss, der die auf 27 Mitgliedstaaten erweiterte EU wie selten gefordert hat. Im Kern sollte der Reformvertrag die Europäische Union auf eine handlungsfähigere und demokratischere Grundlage stellen. Unter diesen Prämissen gibt das Buch der interessierten Öffentlichkeit einen Einblick in Funktion und Arbeitsweise der neuen Europäischen Union und zeigt dabei zugleich die enge politische und rechtliche Verzahnung zwischen der EU und Deutschland auf. In diesem Kontext werden nicht nur die Rückwirkungen auf das deutsche Verfassungsrecht behandelt, sondern es wird auch die gestärkte Rolle von Bundestag und Bundesrat im Lichte der vom Bundesverfassungsgericht postulierten "Integrationsverantwortung" einer umfassenden Analyse unterworfen, wobei auch die neue Rolle, die sich das Gericht im Hinblick auf die deutsche Europapolitik selbst zuweist, thematisiert wird. Unter dem Aspekt der Rechtsstaatlichkeit setzt sich der Autor in seinem Buch intensiv mit dem durch die Charta der Grundrechte reformierten Grundrechtsschutz in der EU auseinander und behandelt darüber hinausgehend auch die Unionsbürgerrechte, denen eine herausragende - nicht zuletzt auch politische - Bedeutung im Europarecht zukommt. Umfassend untersucht das Buch schließlich ausgewählte neue Zuständigkeitsbereiche der EU, konkret die Außen- und Sicherheitspolitik, den immer bedeutsamer werdenden "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" sowie die Energie- und Umweltpolitik. Das Buch wurde von der JuS als juristisches Ausbildungsbuch 2010 ausgezeichnet.
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Autorenportrait
Geboren 1964; Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Saarbrücken und Göttingen sowie der Politikwissenschaften am C0llege of Europe in Brügge; 1995 Zweite Juristische Staatsprüfung in Berlin und Promotion; 2000 Habilitation; 2001-03 Professor und Vorstand des Instituts für Europarecht an der Universität Graz; 2003-08 Professor und Direktor des Instituts für Völker- und Europarecht an der Universität Göttingen; seit 2008 Professor für Öffentliches Recht und Europarecht an der FU Berlin und Inhaber eines Ad Personam Jean-Monnet-Lehrstuhls für Europäische Integration.